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Erbrecht.

Sicher gestalten. Streit vermeiden. Kompetente Beratung im Erbrecht. Vor und nach dem Erbfall.

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach deren Tod geschieht, wer Erbe wird, welche Rechte und Pflichten Erben haben und wie Nachlässe gestaltet oder abgewickelt werden können.
Eine durchdachte Nachlassplanung ist der Schlüssel zur Vermeidung späterer Konflikte. Als Ihr zuverlässiger Partner im Erbrecht unterstützt PLUP Sie bei der vorausschauenden Nachfolgeplanung ebenso wie in komplexen erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Unsere Leistungen im Erbrecht.

Ob Testament, Pflichtteilsansprüche oder Nachlassabwicklung – erbrechtliche Entscheidungen sind oft mit persönlichen und emotionalen Herausforderungen verbunden. Umso wichtiger ist eine rechtlich fundierte, klare und individuelle Beratung. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen dabei als verlässlicher Partner zur Seite und zwar sowohl in der vorsorgenden Gestaltung als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über unsere Leistungen im Erbrecht:

Vor dem Erbfall

(vorsorgende Beratung)
  • Gestaltung von Testament und Erbvertrag
  • Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung

Nach dem Erbfall

(streitvermeidend oder -begleitend)
  • Anfechtung von Testamenten
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbausschlagung
  • Erbengemeinschaft
  • Erbscheinsverfahren
  • Erbstreitigkeiten / Prozessvertretung
  • Pflichtteilsrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnisse

Warum PLUP im Erbrecht?

Unsere Mandanten profitieren von unserer klar strukturierten und vorausschauenden Beratung – sei es bei der Gestaltung von Testamenten, der Lösung erbrechtlicher Konflikte oder der Nachfolgeplanung. Angrenzende Fachgebiete wie Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht binden wir systematisch in unsere Beratung ein.
Wir bieten kompetente und diskrete Unterstützung in allen Fragen des Erbrechts – fundiert, zuverlässig und lösungsorientiert. Unsere Arbeit wurde bereits mehrfach ausgezeichnet, z.B. FOCUS „Top-Anwalt Erbrecht“, Capital- Beste Kanzleien für Erbrecht.
Icon PLUP - Rechtsanwälte Pabst | Lorenz + Partner, Metropolregion Rhein Neckar

Häufige Fragen zum Erbrecht.

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erben zunächst die sogenannten Erben erster Ordnung: das sind die Abkömmlinge des Erblassers, also in erster Linie die Kinder des Erblassers. Sind keine Kinder vorhanden Erben die Erben der 2. Ordnung, also die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Sind auch solche nicht vorhanden, kommen die Erben der 3. Ordnung zum Zuge, also die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Erben 4. Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Die Erben der 5. Ordnung sind die noch entfernteren Verwandten.
Die gesetzliche Erbfolge kann durch testamentarische Verfügung abweichend geregelt werden.
Was erbt der Ehegatte?
Die Erbquote des Ehegatten hängt von zwei Faktoren ab. Einerseits davon, in welchem Güterstand der überlebende Ehegatte mit dem Erblasser verheiratet war und zum anderen davon, mit welchen Erben er zur Erbfolge gelangt.
Lebten die Ehegatten zum Beispiel im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was der Regelfall ist, steht dem überlebenden Ehegatten neben den Verwandten des Erblassers ein besonderer Erbteil zu. Dieser umfasst in der Regel ein Viertel des Nachlasses als Erbteil sowie zusätzlich einen pauschalen Zugewinnausgleich von einem weiteren Viertel des Nachlasses, sodass sich insgesamt eine Erbquote von der Hälfte des Nachlasses ergibt. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erhöht sich der Erbteil des Ehegatten.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das typischerweise von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet wird. Ziel dieser Testamentsform ist es, den länger lebenden Ehegatten rechtlich und wirtschaftlich abzusichern, indem sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und erst nach dem Tod des Letztversterbenden die gemeinsamen Kinder oder andere Dritte als Schlusserben zum Zuge kommen.
Was versteht man unter einem Behindertentestament?
Ein Behindertentestament ist eine spezielle Form der letztwilligen Verfügung, die insbesondere dann zum Einsatz kommt, wenn ein Erblasser ein behindertes Kind oder einen behinderten Angehörigen als Erben berücksichtigen möchte, ohne dabei den Anspruch auf staatliche Sozialleistungen zu gefährden. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzlich definierte Testamentsform, sondern um eine rechtlich und taktisch klug gestaltete Kombination erbrechtlicher Instrumente, die insbesondere dem Schutz des behinderten Erben dient.
Was ist der Pflichtteil und wem steht er zu?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geregelter Mindestanspruch bestimmter naher Angehöriger am Nachlass eines Verstorbenen. Er dient dem Schutz dieser Personen vor einer vollständigen Enterbung und soll sicherstellen, dass sie zumindest einen Teil des Vermögens erhalten, selbst wenn der Erblasser sie in seinem Testament nicht berücksichtigt oder ausdrücklich ausgeschlossen hat.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn mehrere Personen gemeinsam als Erben eines verstorbenen Erblassers zur Erbfolge gelangen. Dies ist der Regelfall, wenn beispielsweise mehrere Kinder oder Verwandte zusammen erben oder wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, das eine andere Regelung vorsieht.
Was macht ein Testamentsvollstrecker?
Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser eingesetzte Vertrauensperson, die die Aufgabe hat, den letzten Willen des Verstorbenen gemäß den Anordnungen in dessen Testament oder Erbvertrag umzusetzen.
Welche Steuerfreibeträge gelten im Erbrecht?
Im Erbrecht spielen die steuerlichen Aspekte eine wichtige Rolle, insbesondere die Erbschaftsteuer. Um die finanzielle Belastung für die Erben zu mindern, sieht das deutsche Recht bestimmte steuerliche Freibeträge vor, die vom Wert des geerbten Vermögens abgezogen werden können, bevor Erbschaftsteuer fällig wird.
Die Höhe dieser Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben und ist in § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Lassen Sie uns über Ihre Nachfolgeplanung sprechen.

Ob testamentarische Gestaltung, Pflichtteilskonflikt oder Nachlassabwicklung. Treffen Sie heute die richtigen Entscheidungen für morgen.