Ob Liquiditätsengpass, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung: Mit einem vorausschauenden Sanierungskonzept und klarer juristischer Beratung können Unternehmen nicht nur gerettet, sondern zukunftsfähig aufgestellt werden.
Und wenn es nicht mehr zu verhindern ist gilt: Eine Insolvenz muss nicht das Ende bedeuten.
Bei PLUP begleiten wir Geschäftsführer, Unternehmer und Investoren durch alle Phasen der Krise – von der Prävention über die Restrukturierung und notfalls in der Insolvenz. Unsere Stärke: eine integrierte Betrachtung von Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und betriebswirtschaftlicher Sanierungslogik.
Wenn Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, zählt jede Entscheidung – und oft jede Stunde. Wir helfen Ihnen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, die richtigen Maßnahmen einzuleiten und Ihre Interessen und ihr privates Vermögen konsequent zu schützen.
Unser Fokus liegt auf praxisnahen und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen. Ob präventive Sanierungsberatung, Vorbereitung eines Insolvenzantrags oder die Abwehr von Haftungsrisiken – wir stehen Ihnen verlässlich zur Seite.
Für Unternehmen und Geschäftsführer:
Prüfung der Insolvenzreife
Sanierungsberatung
Restrukturierungsverfahren
Beratung zur Geschäftsführerhaftung
Vorbereitung von Insolvenzanträgen
Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
Begleitung bei Betriebsfortführungen
Prüfung von Anfechtungsansprüchen
Beratung bei Insolvenzplanverfahren
Für Investoren und Gläubiger:
Begleitung beim Erwerb aus der Insolvenz („Asset Deal“)
Unterstützung bei Insolvenzplanverfahren und Restrukturierungsoptionen
Beratung zur Restrukturierung von Finanzierungen und Sicherheiten
Strategische Gläubigervertretung, z. B. in Gläubigerausschüssen
Warum PLUP im Insolvenz- und Sanierungsrecht?
Unsere Kanzlei vereint ein über Jahrzehnte gewachsenes tiefgehendes insolvenzrechtliches Know-how mit einem klaren Verständnis unternehmerischer Dynamiken. Wir analysieren Ihre Situation nicht isoliert, sondern immer im wirtschaftlichen Gesamtkontext – und entwickeln daraus tragfähige Strategien.
Dank der engen interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb unserer Kanzlei denken wir angrenzende Bereiche wie Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Gesellschaftsrecht von Anfang an mit. So entstehen ganzheitliche Lösungen statt punktueller Maßnahmen.
Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei juristischen Personen vorliegt, muss ein Insolvenzantrag innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt werden.
Das Regelverfahren wird durch einen Insolvenzverwalter durchgeführt. Das Schutzschirmverfahren ist eine Eigenverwaltung mit der Geschäftsführung als verantwortlich Handelnde und der Verpflichtung zur Vorlage eines Insolvenzplans innerhalb einer durch das Insolvenzgericht gesetzten Frist.
In der überwiegenden Zahl der Fälle wird der Geschäftsbetrieb eines Unternehmens zunächst weitergeführt und geprüft, ob ein Erhalt etwa durch Verkauf möglich ist.
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.
Je früher Sie handeln, desto größer ist der Handlungsspielraum. Wir beraten Sie vertraulich, pragmatisch und mit dem Ziel, gemeinsam die beste Lösung zu finden.