Mietverhältnisse gehören zu den konfliktanfälligsten Rechtsgebieten – sei es im privaten Wohnraummietrecht oder im gewerblichen Mietrecht. Gerade hier gilt: Wer frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nimmt und Verträge sorgfältig gestaltet, kann spätere Konflikte oftmals vermeiden. Fehlende Klarheit in Verträgen oder Konflikte im laufenden Mietverhältnis können schnell zu langwierigen Auseinandersetzungen führen.
PLUP begleitet Mieter und Vermieter in allen wesentlichen Fragen des Mietrechts. Wir entwickeln Strategien, die sowohl rechtlich tragfähig als auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Auch im Wohnungseigentumsrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
Unsere Leistungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – im Mietrecht ebenso wie im Wohnungseigentumsrecht.
Mietrecht (Wohnraum und Gewerbe)
Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Mängel und daraus resultierende Mietminderungen
Unterstützung bei Kündigungen und Räumungsklagen
Begleitung bei Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter zur gütlichen Konfliktlösung
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Beratung und Vertretung bei Eigentümerversammlungen
Anfechtung von Beschlüssen und Verteidigung gegen Anfechtungsklagen
Unterstützung bei Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft
Konflikte mit der Hausverwaltung bzw. Verwalterhaftung
Klärung von Nutzungsrechten am Gemeinschaftseigentum (z. B. Stellplätze, Gartenflächen)
Warum PLUP im Miet- und Wohnungseigentumsrecht?
Unsere Beratung ist praxisnah und lösungsorientiert. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – immer mit dem Ziel, tragfähige und nachhaltige Ergebnisse zu erreichen.
Dank unserer Erfahrung im Mietrecht und unserer interdisziplinären Arbeitsweise entwickeln wir ganzheitliche Lösungen, die juristisch fundiert und wirtschaftlich sinnvoll sind. Dabei behalten wir nicht nur den Einzelfall, sondern auch die längerfristige Strategie im Blick.
Eine Mietminderung ist grundsätzlich möglich, wenn die Mietsache einen erheblichen Mangel aufweist, etwa bei Feuchtigkeit, Schimmel oder Heizungsausfall. Die Höhe hängt vom Einzelfall und der Beeinträchtigung der Nutzung ab.
Im gewerblichen Mietrecht haben die Parteien weitgehende Vertragsfreiheit. Daher ist eine sorgfältige Gestaltung und Prüfung des Mietvertrags entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Kommt ein Mieter einer wirksamen Kündigung nicht nach, kann der Vermieter Räumungsklage erheben. Nach einem entsprechenden Urteil – sobald dieses rechtskräftig oder vorläufig vollstreckbar ist – kann die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher in die Wege geleitet werden.
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.
Je früher Sie handeln, desto größer ist der Handlungsspielraum. Wir beraten Sie vertraulich, pragmatisch und mit dem Ziel, gemeinsam die beste Lösung zu finden.