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Steuer- und Steuerstrafrecht.

Sicher im Steuerrecht. Stark in der Verteidigung

Fehler im Steuerrecht können gravierende finanzielle und strafrechtliche Folgen haben. Ob Betriebsprüfung, Selbstanzeige oder Steuerfahndung: In sensiblen steuerrechtlichen Situationen braucht es präzise juristische Beratung und konsequentes Handeln.
Wir vertreten Unternehmen, Gesellschafter, Freiberufler und Privatpersonen in allen Fragen des Steuerrechts – beratend, gestaltend und verteidigend. Dabei verbinden wir steuerliche Expertise mit einem klaren rechtlichen Blick.

Unsere Leistungen im Steuer- und Steuerstrafrecht.

Beratung & Vertretung im Steuerrecht:

  • Unterstützung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Beratung zu steuerlichen Gestaltungsspielräumen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Begleitung bei internationalen Steuerthemen
  • Prüfung und Optimierung steuerlicher Risiken in Unternehmen

Steuerstrafrechtliche Verteidigung:

  • Beratung und Erstellung von strafbefreienden Selbstanzeigen
  • Vertretung in Ermittlungs- und Strafverfahren
  • Unterstützung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen
  • Verteidigung bei Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung
  • Krisenmanagement bei Steuerstrafverfahren in Unternehmen

Warum PLUP im Steuer- und Steuerstrafrecht?

Wir kombinieren juristisches Know-how mit einem tiefen Verständnis für steuerrechtliche Abläufe. Unsere Stärke liegt in der Verbindung von präventiver Beratung und entschlossener Verteidigung – mit Diskretion, Erfahrung und strategischem Denken.
Icon PLUP - Rechtsanwälte Pabst | Lorenz + Partner, Metropolregion Rhein Neckar

Häufige Fragen zum Steuer- und Steuerstrafrecht.

Wann ist eine Selbstanzeige strafbefreiend?
Nur wenn sie vollständig, rechtzeitig vor einer Tatentdeckung und unabhängig von einer Betriebsprüfung, inhaltlich richtig und für mindestens 10 Jahre der betroffenen Steuerart erfolgt. Wir beraten diskret und rechtssicher.
Was passiert bei einer Steuerfahndung?
Bei einem unliebsamen Besuch der Steuerfahndung erscheint eine Vielzahl von Beamten oft am frühen Morgen, unter anderem Vertreter der Straf- und Bußgeldsache des Finanzamtes (teilweise des Zolls, speziell bei Schwarzarbeitsverstößen), polizeilicher Hilfspersonen, Zeugen, Vertreter der Staatsanwaltschaft. Die Befugnisse regelt der richterliche Durchsuchungsbeschluss, den man sich in jedem Fall zeigen lassen und optimalerweise aushändigen oder lesbar fotografieren sollte. Stets gilt bei einem derartigen Besuch „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Der Beschuldigte in einem Steuerstrafverfahren hat immer ein Aussageverweigerungsrecht, von dem auch Gebrauch gemacht werden sollte. Es empfiehlt sich möglichst zeitnah seinen Anwalt zu kontaktieren. Oft lässt sich allein durch die Mitteilnahme des Beraters an einer solchen Maßnahme vieles in die richtigen Bahnen lotsen. Manche zu durchsuchenden Räume / Keller / Nebenräume oder Kraftfahrzeuge sind nicht im Durchsuchungsbeschluss genannt. Oft hilft eine Versiegelung der meist zur weiteren Durchsicht mitgenommenen Unterlagen. Der Durchsuchungsbeschluss kann dann noch vor einer Durchsicht angefochten werden.
Wer haftet bei steuerlichen Pflichtverletzungen im Unternehmen?
Bei steuerlichen Pflichtverletzungen kommen mehrere Personen als Haftende in Betracht. Selbstverständlich beim Einzelunternehmer stets der Einzelunternehmer selbst und bei Kapitalgesellschaften deren Organe (Vorstände / Geschäftsführer). Gerade aber in Fällen mit steuerstrafrechtlichem Belang (einschließlich der fahrlässigen Begehungsweise, der sogenannten „Leichtfertigen Steuerverkürzung“) kommen stets auch Ehegatten (wegen des gemeinsamen Unterzeichnens einer gemeinsamen Steuererklärung) und auch alle Täter und „Teilnehmenden“ (Anstifter und Beihelfende), sowie insbesondere faktische Geschäftsführer als Mithaftende in Betracht.

Jetzt Klarheit schaffen – mit rechtlicher Sicherheit.

Ob steuerrechtliche Herausforderung oder strafrechtliches Risiko – frühzeitige Beratung verschafft Sicherheit.