Der Gesellschaftsvertrag regelt maßgeblich, wer im Falle von Tod, Kündigung oder Übertragung Gesellschafter wird, und schafft damit die Grundlage für eine geordnete und rechtssichere Nachfolge. Er beeinflusst insbesondere Eintrittsrechte, Abfindung, Bewertungsmethoden und kann so Erbstreitigkeiten, Zersplitterung oder Liquiditätsprobleme bereits im Vorfeld vermeiden.